FAQ auf einen Blick
E-Rechnung:
Das müssen Sie wissen!
Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Startschuss: 1. Januar 2025. Das bedeutet für viele Unternehmen eine Umstellung auf neue Rechnungsformate und Software. Gleichzeitig ist es der ideale Zeitpunkt, sich um Ihre E-Mailarchivierung zu kümmern, damit alle relevanten Mails GoBD-konform und revisionssicher archiviert werden.
Dazu haben Sie Fragen? In unserem FAQ erhalten Sie leicht verständliche Antworten sowie Lösungen für eventuelle Probleme. Klicken Sie sich schnell und einfach durch!
Für wen ist die E-Rechnung ab 2025 verpflichtend?
Jeder Unternehmer in Deutschland muss ab dem 1. Januar 2025 für in Deutschland steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können – unabhängig davon, ob das Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben wird. Unternehmen müssen außerdem die revisionssichere und GoBD-konforme Archivierung der E-Rechnungen sicherstellen.
Was bedeutet GoBD?
Die GoBD regelt die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Mehr Infos bekommen Sie hier.
Ihre gesetzlichen Pflichten
Heute
Umstellung auf die E-Rechnung sinnvoll
Ab dem 01. Januar 2025
Unternehmer können E-Rechnungen im B2B-Bereich ausstellen. Unternehmen sind zur Annahme von E-Rechnungen verpflichtet. Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2026 sind Papierrechnungen (und sonstige bisherige Nicht-E-Rechnungsformate wie einfache PDF-Dateien) zulässig.
Ab dem 01. Januar 2027
Unternehmer mit Vorjahresumsatz < 800.000€ dürfen bis Ende 2027 noch auf die Ausstellung von E-Rechnungen verzichten, können also noch herkömmliche Rechnungen ausstellen.
Ab dem 01. Januar 2028
Alle Unternehmer im B2B-Bereich müssen zwingend E-Rechnungen ausstellen.
Das müssen Sie wissen!
Alle Fragen und Antworten rund um die elektronische Rechnung*:
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